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Unter Berücksichtigung der für die Umsetzung dieser Verordnung und für die Anpassung der IT-Systeme der Mitgliedstaaten für Registrierung, Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer erforderlichen Zeit sowie zur Berücksichtigung der mit Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/2455 des Rates eingeführten Änderungen sollte die vorliegende Verordnung ab dem Tag der Anwendung dieser Änderungen gelten.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Tag, an dem die in…
In Bezug auf den Geltungsbeginn der Bestimmungen dieser Richtlinie ist gegebenenfalls der Zeitraum zu berücksichtigen, der für die Festlegung der zur…
Da sich die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung aus durch die Richtlinie (EU) 2018/1910 des Rates eingeführten Änderungen ergeben, sollte die vorliegende…
Damit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den von dieser Verordnung betroffenen Wirtschaftsteilnehmern genügend Zeit für die Anpassung an die darin…
Um es zu ermöglichen, dass die in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen ab dem 1. Januar 2018 angewendet werden können, sollte sie am Tag nach ihrer…
Um die Anwendung der Übergangsbestimmungen gemäß dieser Verordnung ab dem 1. Januar 2018 zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.