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Diese Verordnung sollte auf die nicht ausgenommenen Teile wichtiger neuer Infrastrukturen angewandt werden, die gemäß Artikel 36 der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von den Bestimmungen des Artikels 41 Absätze 6, 8 und 10 der genannten Richtlinie ausgenommen sind. In Fällen, in denen die besonderen Eigenschaften von Verbindungsleitungen auf europäischer Ebene durch eine Ausnahme gemäß Artikel 36 der Richtlinie 2009/73/EG oder auf sonstige Weise anerkannt wurden, sollten die nationalen Regulierungsbehörden die Befugnis erhalten, eine Freistellung von Anforderungen dieser Verordnung zu gewähren, wenn diese den effizienten Betrieb dieser Verbindungsleitungen gefährden würden.
Einem Betreiber einer Verbindungsleitung, dem im Einklang mit Artikel 36 der Richtlinie 2009/73/EG eine Ausnahme von den Bestimmungen des Artikels 41 Absätze 6,…
Diese Verordnung wurde auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 erlassen, die sie ergänzt und dessen Bestandteil sie ist. Verweise auf die Verordnung…
Damit Netznutzer in einem integrierten Markt von größtmöglich harmonisierten Kapazitätszuweisungsmechanismen profitieren können, sollte diese Verordnung für die…
Es ist notwendig, vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie Übertragungsnetzbetreiber im Sinne des Artikels 2 Absatz 4 der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen…
Die Artikel 30, 45, 46, 55 und 296 des Vertrags sehen besondere Ausnahmen von der Anwendung seiner Grundsätze und damit auch von der Anwendung des von diesen…
Die Verordnungen (EG) Nr. 1107/2009 und (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates enthalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.