Art. 77 Abs. 3 32017R0625Bestimmungen über besondere amtliche Kontrollen und über Maßnahmen nach der Durchführung dieser Kontrollen
Die Kommission kann mittels Durchführungsrechtsakten Folgendes regeln: Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 145 Absatz 2 genannten…
Art. 46 Abs. 2 32017R0625Probenahme bei anderen Tieren und Waren als denjenigen, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Abschnitt II unterliegen
Die Kommission legt im Wege von Durchführungsakten Folgendes fest: Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 145 Absatz 2 genannten…
Art. 20 Abs. 3 32017R0625Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten Bestimmungen zur Festlegung einheitlicher praktischer Modalitäten für die Durchführung der amtlichen…
Art. 75 Abs. 2 32017R0625Behördliche Zusammenarbeit bei aus Drittländern in die Union verbrachten Sendungen
Die Kommission legt mittels Durchführungsrechtsakten Bestimmungen über einheitliche Regelungen für die Zusammenarbeit fest, die von den zuständigen Behörden,…
Art. 65 Abs. 6 32017R0625Verdacht auf einen Verstoß und verstärkte amtliche Kontrollen
Die Kommission legt mittels Durchführungsrechtsakten Regelungen über die Verfahren für die koordinierte Durchführung der in den Absätzen 4 und 5 dieses Artikels…