Gesetze
Gesetz wird geladen …
Einige Begriffsbestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sollten angepasst werden, um dem breiteren Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung Rechnung zu tragen, um sie an die Begriffsbestimmungen in anderen Unionsrechtsakten anzugleichen und um Begriffe klarer zu definieren oder gegebenenfalls zu ersetzen, wenn sie in unterschiedlichen Sektoren unterschiedlich definiert sind.
Diese Verordnung betrifft Bereiche, die bereits in derzeit noch geltenden anderen Rechtsakten geregelt sind. Um Überschneidungen zu vermeiden und einen…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 382/2005 ist entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 952/2006 ist daher entsprechend zu ändern.
Die bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 382/2005 der Kommission haben gezeigt, dass Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung genauer…
Die Verordnung (EG) Nr. 382/2005 ist entsprechend zu ändern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.