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Unternehmer, deren Tiere oder Waren Gegenstand von Probenahmen, Analysen, Tests oder Diagnosen sind, sollten das Recht auf ein zweites Sachverständigengutachten haben, für dessen Kosten sie selbst aufkommen. Ein solches Recht sollte es dem Unternehmer ermöglichen, eine Überprüfung der Unterlagen über die ursprüngliche Probenahme oder Analyse, den ursprünglichen Test oder die ursprüngliche Diagnose durch einen anderen Sachverständigen sowie eine zweite Analyse, einen zweiten Test oder eine zweite Diagnose der ursprünglich ausgewählten Teile der Probenahme verlangen können, es sei denn, eine solche zweite Analyse bzw. ein solcher zweiter Test oder eine solche zweite Diagnose erweist sich als technisch nicht möglich oder unerheblich. Dies wäre vor allem dann der Fall, wenn die Prävalenz der Gefahr in den Tieren oder Waren besonders gering oder die Verteilung der Gefahr bei der Bewertung des Vorhandenseins von Quarantäneorganismen oder gegebenenfalls die Durchführung einer mikrobiologischen Analyse besonders schwach oder unregelmäßig ist.
Die zuständigen Behörden gewährleisten, dass die Unternehmer, deren Tiere oder Waren Gegenstand von Probenahmen, Analysen, Tests oder Diagnosen sind, das Recht…
von dem Recht auf ein zweites Sachverständigengutachten gemäß Artikel 35 Absatz 1 Gebrauch machen können, wenn die in jenem Absatz genannten Proben analysiert…
Die mit der Überwachung beauftragten Personen und, bei Gefahr im Verzug, die Beamten der Polizei sind befugt, gegen Empfangsbescheinigung Proben nach ihrer…
Soweit es zur Durchführung der Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln, über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, des Zweiten Abschnitts des…
Um amtliche Kontrollen bei Geschäftstransaktionen durchführen zu können, die über das Internet oder andere Fernabsatzkanäle getätigt werden, sollten die…
Die amtlich verschlossenen oder versiegelten Parallelproben für ein zweites Sachverständigengutachten sowie die nach Absatz 2 dokumentierten Daten, sofern sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.