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Die Unionsvorschriften zu Pflanzenschutzmitteln regeln die Genehmigung, das Inverkehrbringen, die Verwendung und die Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln und von Wirkstoffen, Safenern, Synergisten, Beistoffen und Zusatzstoffen, die in Pflanzenschutzmitteln enthalten sein oder aus denen sie bestehen können. Mit diesen Vorschriften wird das Ziel verfolgt, durch die Bewertung der von Pflanzenschutzmitteln ausgehenden Risiken ein hohes Gesundheitsschutzniveau für Mensch und Tier und ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Harmonisierung der Vorschriften für ihr Inverkehrbringen und die landwirtschaftliche Produktion zu verbessern.
im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt hinsichtlich der Vermeidung von Schäden durch Belastung des Naturhaushaltes sowie durch Abfälle des…
Die Unionsrechtsvorschriften zur Pflanzengesundheit betreffen die Einschleppung, Festsetzung und Verbreitung von Pflanzenschädlingen, die in der Union noch…
Das Unionsrecht gewährleistet durch eine Reihe harmonisierter Vorschriften, dass Lebens- und Futtermittel unbedenklich und gesund sind und dass Tätigkeiten, die…
Mit den Tiergesundheitsvorschriften will die Union ein hohes Niveau der Gesundheit von Menschen und Tieren sowie eine sinnvolle Entwicklung der Landwirtschaft…
Die Richtlinie 91/414/EWG enthält grundlegende Vorschriften über die Verwendung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Die Verwendung dieser…
Mit der Verordnung wird ein einziger Rechtsrahmen für die Durchführung amtlicher Kontrollen geschaffen, mit denen die Einhaltung der Unionsvorschriften zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.