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Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Stoffs (Methacrylsäure, Ethylacrylat, N-Butylacrylat, Methylmethacrylat und Butadien)-Copolymer in Nanoform mit der FCM-Stoff-Nr. 1016 abgegeben. Sie gelangte zu dem Schluss, dass der Stoff für die Verbraucher unbedenklich ist, wenn er als Zusatzstoff mit einem Massenanteil von bis zu 10 % in weichmacherfreiem PVC oder bis zu 15 % in weichmacherfreier PLA verwendet wird, das/die bei der Langzeitlagerung bei höchstens Raumtemperatur in Berührung mit jeder Art von Lebensmitteln kommt. Folglich sollte dieser Zusatzstoff in die Unionsliste der zugelassenen Stoffe mit der Beschränkung aufgenommen werden, dass die genannten Spezifikationen einzuhalten sind.
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung von drei neuen Stoffen in Nanoform abgegeben (Copolymer von Butadien, Ethylacrylat,…
Die Behörde bewertete die Unterlagen über die Verwendung von basischem Methacrylat-Copolymer als Überzugmittel in festen Nahrungsergänzungsmitteln. In ihrem…
Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Zusatzstoffs Montmorillonitlehm, modifiziert durch…
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Zusatzstoffes Dodecansäure, 12-Amino-, Polymer mit Ethen, 2,5-Furandion,…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) äußerte sich in einem Gutachten zur Sicherheit von basischem…
Die Behörde befürwortete in ihrem wissenschaftlichen Gutachten die Verwendung des neuen Zusatzstoffs Ethylenvinylacetatcopolymerwachs (FCM-Stoff-Nr. 969),…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.