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Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des festgelegten Gemischs mit der FCM-Stoff-Nr. 1062, bestehend aus 97 % Tetraethylorthosilicat (TEOS) mit der CAS-Nr. 78-10-4 und 3 % Hexamethyldisilazan (HMDS) mit der CAS-Nr. 999-97-3, abgegeben. Sie gelangte zu dem Schluss, dass das Gemisch unbedenklich ist, wenn es mit einem Massenanteil von bis zu 0,12 % als Ausgangsstoff bei der Wiederverwertung von PET eingesetzt wird. Folglich sollte das Gemisch als Ausgangsstoff in die Unionsliste der zugelassenen Stoffe mit der Beschränkung aufgenommen werden, dass es nur bei der Wiederverwertung von PET und nur mit einem Massenanteil von bis zu 0,12 % verwendet werden darf.
Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Stoffs Diethyl[[3,5-bis(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]methyl]phosphonat…
Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Stoffs (Methacrylsäure, Ethylacrylat, N-Butylacrylat, Methylmethacrylat und…
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Ausgangsstoffs 2,4,8,10-Tetraoxaspiro[5.5]undecan-3,9-diethanol,β3,β3,β9,β9-tetramethyl-…
Die Behörde hat eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme zur Verwendung des Stoffs [3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan (FCM-Stoff-Nr. 1068 und…
Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten zur möglichen Erweiterung der Verwendung des Stoffs 2,2,4,4-Tetramethylcyclobutan-1,3-diol…
Die Behörde hat eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme zur Verwendung des Stoffes Copolymer aus Butadien, Styrol, Methylmethacrylat und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.