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Die Richtlinie 67/548/EWG und die Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben. Im Interesse der Kohärenz sollten die Bezugnahmen auf diese Richtlinien in der Einleitung und in Anhang VI Teile 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gleichzeitig mit den Änderungen hinsichtlich der Bezugnahmen auf die Tabellen 3.1 und 3.2 in Anhang VI der genannten Verordnung mit Wirkung ab 1. Juni 2017 gestrichen werden; das ist der Zeitpunkt, bis zu dem gemäß Artikel 61 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gemische, die gemäß der Richtlinie 1999/45/EWG eingestuft, gekennzeichnet und verpackt und bereits vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht wurden, nicht erneut gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gekennzeichnet und verpackt werden müssen.
Die Richtlinie 67/548/EWG des Rates und die Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben.…
Die Richtlinie 67/548/EWG wurde mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben und durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG sind mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufzuheben und durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu ersetzen, die den…
Die Richtlinie 67/548/EWG wurde mit Wirkung vom 1. Juni 2015 durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt, um dem…
Da die Richtlinie 67/548/EWG mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben wurde, sollte die Tabelle 3.2. in Anhang VI Teil 3 gestrichen werden. Für den reibungslosen…
Die Tabelle 3.2 in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, in der die harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe auf Basis der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.