Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung in Bezug auf die Festlegung von Ein- und Ausfuhrformularen, in Bezug auf die Festlegung von technischen Anforderungen an die umweltgerechte Zwischenlagerung von Quecksilber, Quecksilberverbindungen und Quecksilbergemischen, in Bezug auf das Verbot oder die Zulassung neuer, mit Quecksilber versetzter Produkte und neuer Herstellungsprozesse, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen verwendet werden, und in Bezug auf die Festlegung von Berichterstattungspflichten sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Die Zwischenlagerung von Quecksilber und in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Quecksilberverbindungen und -gemischen muss auf umweltgerechte Weise…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich des Formats und…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie und um die Berichterstattungspflichten der Mitgliedstaaten zu vereinfachen…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Festlegung…
Die Bestimmungen der Verordnung über die Einfuhr von Quecksilber und Quecksilbergemischen in die Union sollen sicherstellen, dass die Union und die…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.