Erwägungsgrund 11 32017R0978Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Erwägungsgrund 11 32017R1200VERORDNUNG (EU) 2017/1200 DER KOMMISSION vom 5. Juli 2017 über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Erwägungsgrund 10 32017R0894VERORDNUNG (EU) 2017/894 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2017 zur Änderung der Anhänge III und VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Genotypisierung von Schafen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Erwägungsgrund 11 32018R0097VERORDNUNG (EU) 2018/97 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2018 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Süßungsmitteln in feinen Backwaren (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Erwägungsgrund 11 32017R0623VERORDNUNG (EU) 2017/623 DER KOMMISSION vom 30. März 2017 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Acequinocyl, Amitraz, Coumaphos, Diflufenican, Flumequin, Metribuzin, Permethrin, Pyraclostrobin und Streptomycin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Erwägungsgrund 12 32017R1164VERORDNUNG (EU) 2017/1164 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Acrinathrin, Metalaxyl und Thiabendazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —