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Für jeden Reis außer Basmatireis, der vor 30. Juni 2017 eingeführt oder in Verkehr gebracht wurde, gilt weiterhin die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung. Für Basmatireis, der vor dem 30. Dezember 2017 eingeführt wurde, gilt weiterhin die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Für alle Erzeugnisse außer Basmatireis gilt…
Für Erzeugnisse, die vor dem 28. April 2017 hergestellt wurden, gilt weiterhin die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende…
Für Erzeugnisse, die vor dem 21. Januar 2018 hergestellt wurden, gilt weiterhin die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende…
Für Erzeugnisse, die vor dem 19. Januar 2017 hergestellt wurden, gilt weiterhin die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende…
Für Erzeugnisse, die bis zum 8. Juni 2016 hergestellt wurden, gilt weiterhin die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende…
Für Erzeugnisse, die bis zum 20. Januar 2016 hergestellt wurden, gilt weiterhin die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.