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Die Nichtaufnahme von Tricyclazol in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde mit der Entscheidung 2008/770/EG der Kommission festgelegt. Nachdem erneut ein Antrag gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates gestellt worden war, erfolgte mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1826 der Kommission die Nichtgenehmigung dieses Wirkstoffs. Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Tricyclazol wurden widerrufen. Daher sollte der in Anhang III für diesen Wirkstoff festgelegte RHG für Reis gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a gestrichen werden.
Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/262/EU der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Propisochlor in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle…
Die Nichtaufnahme von Ethoxyquin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde durch die Entscheidung 2011/143/EU der Kommission festgelegt. Alle…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1045/2011 der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Asulam in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle…
Die Nichtaufnahme von Acetochlor in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1372/2011 der Kommission festgelegt.…
Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/329/EU der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Dicloran in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle geltenden…
Die Nichtaufnahme von Flurprimidol in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde durch den Durchführungsbeschluss 2011/328/EU der Kommission festgelegt. Alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.