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Gemäß Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG wird die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 „ökotoxisch“ auf der Grundlage der Kriterien in Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zugeordnet.
Gemäß Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG sind die gefahrenrelevanten Eigenschaften H 4 („reizend“), H 5 („gesundheitsschädlich“), H 6 („giftig“ und „sehr…
Die Definition der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP 14 „ökotoxisch“ wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1357/2014 nicht geändert, da eine zusätzliche Studie…
Bei der Durchführung einer Prüfung zur Beurteilung der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP 14 „ökotoxisch“ sollten die in der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der…
Gemäß der Richtlinie 2008/98/EG erfolgt die Zuweisung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H 4, H 5, H 6, H 7, H 8, H 10, H 11 und H 14 nach den Kriterien in…
Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG wird wie folgt geändert: 1. Der Eintrag für HP 14 „ökotoxisch“ erhält folgende Fassung: „HP 14 „ökotoxisch“: Abfall, der…
Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG enthält eine Aufstellung gefahrenrelevanter Eigenschaften von Abfällen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.