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Die grundlegenden Anforderungen für unbemannte Luftfahrzeuge und ihre Motoren, Propeller, Teile und ihre nicht eingebaute Ausrüstung sollten auch Aspekte in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit und die Funkfrequenzen umfassen, um sicherzustellen, dass sie keine funktechnischen Störungen bewirken, die Funkfrequenzen effizient nutzen und deren effiziente Nutzung unterstützen. Viele Arten von Luftfahrtausrüstung sind jedoch nicht ausdrücklich für den Einsatz entweder in unbemannten Luftfahrzeugen oder in bemannten Luftfahrzeugen bestimmt, sondern könnten vielmehr in allen Luftfahrzeugen eingesetzt werden. Daher sollten diese Anforderungen in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit und die Funkfrequenzen nur gelten, sobald und soweit die Konstruktion des unbemannten Luftfahrzeugs und seiner Motoren, Propeller, Teile und seiner nicht eingebauten Ausrüstung der Zertifizierung gemäß dieser Verordnung unterliegt. Der Grund hierfür ist, sicherzustellen, dass die für diese Luftfahrtausrüstung geltende Regelung an die für andere Luftfahrzeuge und ihre Motoren, Propeller, Teile und ihre nicht eingebaute Ausrüstung — die nach dieser Verordnung auch der Zertifizierung unterliegen — geltende Regelung angeglichen wird. Zur Gewährleistung der Kohärenz sollten diese Anforderungen inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen.
unbemannte Luftfahrzeuge sowie die dazugehörigen Motoren, Propeller, Teile und die dazugehörige nicht eingebaute Ausrüstung, deren Konstruktion gemäß Artikel 56…
unbemannte Luftfahrzeuge sowie die dazugehörigen Motoren, Propeller, Teile und die dazugehörige nicht eingebaute Ausrüstung, deren Konstruktion gemäß Artikel 56…
unbemannte Luftfahrzeuge sowie die dazugehörigen Motoren, Propeller, Teile und die dazugehörige nicht eingebaute Ausrüstung, deren Konstruktion gemäß Artikel 56…
Die Konstruktion, die Herstellung, die Instandhaltung und der Betrieb von in Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Luftfahrzeugen — soweit dies…
die spezifischen Bedingungen für die Konstruktion, die Herstellung und die Instandhaltung von unbemannten Luftfahrzeugen sowie von ihren Motoren, Propellern,…
In Anbetracht der durch diese Verordnung bewirkten Änderungen am Rechtsrahmen der Union insbesondere für unbemannte Luftfahrzeuge sollten die Richtlinien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.