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Der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (im Folgenden die „Agentur“) liegen Berichte über eine erhebliche Anzahl von Betrugsfällen vor, die auf eine vorsätzliche Verletzung der in der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 festgelegten Prüfungsstandards schließen lassen. Diese Fälle bezogen sich auf Prüfungen des Grundwissens, die Auszubildende, die keine Grundlagenausbildung absolviert haben, bei genehmigten Ausbildungsbetrieben für die Instandhaltung ablegten. Diese Situation hat zu erheblichen Sicherheitsbedenken insbesondere angesichts des Risikos geführt, dass Lizenzinhaber ein Luftfahrzeug nach der Instandhaltung freigeben, ohne über das nötige Grundwissen zu verfügen. Daher sollten nunmehr Maßnahmen ergriffen werden, mit denen diese Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden.
Die Nichteinhaltung bezog sich auf einen mutmaßlichen Prüfungsbetrug bei dem gemäß Teil-147 genehmigten Ausbildungsbetrieb, der Hellenic Aviation Training…
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (im Folgenden die „Agentur“) hat einige Sicherheitsrisiken ermittelt und Empfehlungen zu deren Abmilderung…
Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 schreibt vor, dass die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“) Genehmigungen erteilt und die von ihr…
Die Behörden, die im Rahmen dieser Verordnung die Aufsicht ausüben und die Einhaltung überprüfen, sollten bei der Erteilung von Lizenzen, der Verlängerung der…
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (die „Agentur“) hat es für notwendig befunden, die Verordnung (EU) Nr. 748/2012 der Kommission zu ändern, damit die…
Eine Beanstandung der Kategorie 1 durch die zuständige Behörde liegt vor, wenn eine wesentliche Nichteinhaltung der einschlägigen Anforderungen der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.