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Die Höchstanzahl an Fischereifahrzeugen der Union, die im WCPFC-Übereinkommensbereich in Gebieten südlich von 20° S Schwertfisch (Xiphias gladius) befischen dürfen, ist in Anhang VII festgesetzt.
Die Höchstzahl an Fischereifahrzeugen der Union, die im WCPFC-Übereinkommensbereich in Gebieten südlich von 20° S Schwertfisch (Xiphias gladius) befischen…
Die Höchstzahl an Fischereifahrzeugen der Union, die im WCPFC-Übereinkommensbereich in Gebieten südlich von 20° S Schwertfisch (Xiphias gladius) befischen…
Die Höchstzahl an Unionsschiffen, die im WCPFC-Übereinkommensbereich in Gebieten südlich von 20° S Schwertfisch (Xiphias gladius) befischen dürfen, ist in…
Die Höchstzahl an Unionsschiffen, die im WCPFC-Übereinkommensbereich in Gebieten südlich von 20°S Schwertfisch (Xiphias gladius) befischen dürfen, ist in Anhang…
Die Höchstzahl der EU-Schiffe, die im WCPFC-Übereinkommensbereich in Gebieten südlich von 20°S Schwertfisch (Xiphias gladius) fangen dürfen, ist in Anhang VII…
Die Höchstzahl an EU-Schiffen, die im WCPFC-Übereinkommensbereich in Gebieten südlich von 20°S Schwertfisch (Xiphias gladius) fangen dürfen, ist in Anhang VII…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.