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ETIAS sollte aus einem IT-Großsystem — dem ETIAS-Informationssystem —, der ETIAS-Zentralstelle und den nationalen ETIAS-Stellen bestehen.
einem Zentralsystem, das die ETIAS-Überwachungsliste nach Artikel 34 enthält;
den im ETIAS-Zentralsystem vorliegenden Daten;
Das ETIAS-Zentralsystem hat Folgendes anzuzeigen:
die nationalen ETIAS-Stellen der Mitgliedstaaten über einen Ausfall des in Artikel 48 Absatz 1 genannten ETIAS-Zentralsystems zu unterrichten;
Die ETIAS-Überwachungsliste besteht aus Daten in Bezug auf Personen, die einer terroristischen oder anderen schweren Straftat oder der Beteiligung an einer…
Die zentralen Anlaufstellen sollten unabhängig von den benannten Behörden handeln und prüfen, ob die Bedingungen für die Beantragung des Zugangs zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.