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Am 15. Oktober 2018 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen an. Der Beschluss (GASP) 2018/1544 sieht Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Organisationen und Einrichtungen vor, die für die Herstellung oder den Einsatz oder die Vorbereitung des Einsatzes chemischer Waffen verantwortlich sind, finanzielle, technische oder materielle Unterstützung dafür leisten sowie der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die an solchen Aktivitäten beteiligt sind oder diese unterstützen. Diese Personen, Organisationen und Einrichtungen sind im Anhang des Beschlusses (GASP) 2018/1544 aufgeführt.
Der Rat hat am 17 März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP angenommen, der Reisebeschränkungen und das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen…
Der Beschluss 2014/145/GASP sieht Reisebeschränkungen und das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen vor, die für Handlungen,…
Am 17. März 2014 nahm der Rat den Beschluss 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit,…
Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen sollten neun Personen und eine Organisation in die Liste der…
Am 28. September 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali angenommen, durch den die Resolution…
Am 13. November 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2074 angenommen, der unter anderem ein Verbot der Ausfuhr von Rüstungsgütern und von zu interner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.