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Nachdem Laboratoire Nurilia einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme abzugeben zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Condensyl® und einer Verringerung der Schädigung der Sperma-DNA. Eine starke Schädigung der Sperma-DNA ist ein Risikofaktor für verminderte Fruchtbarkeit/Unfruchtbarkeit bei Männern (Frage EFSA-Q-2016-00665) . Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Die Kombination aus an Quercetin und Betalain standardisiertem Opuntia-Fruchttrockenextrakt, N-acetylcystein, Zink, Vitamin B3, E, B6, B2, B9 und B12 in Condesyl® verringert die Schädigung der Sperma-DNA (Index der Kerndekondensation und Index der DNA-Fragmentierung des Spermas). Eine starke Schädigung der Sperma-DNA (Index der Kerndekondensation und Index der DNA-Fragmentierung des Spermas) ist ein Risikofaktor für verminderte Fruchtbarkeit/Unfruchtbarkeit bei Männern“.
Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie Angabe Referenznummer der…
Nachdem Nerthus ApS einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu…
Abgelehnte gesundheitsbezogene Angaben Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
Nachdem die DSM Nutritional Products Europe AG einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die…
ABGELEHNTE GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABEN Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
Nachdem Nutrilinks Sarl einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.