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Nachdem Cargill R&D Centre Europe einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme abzugeben zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich zuckerfreier harter Süßwaren mit mindestens 90 % Erythritol und der Verringerung von Zahnbelag, die das Kariesrisiko senkt (Frage Nr. EFSA-Q-2017-00002) . Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Zuckerfreie harte Süßwaren, die mit mindestens 90 % Zerose®-Erythritol gesüßt sind, vermindern nachweislich den Zahnbelag. Starker Zahnbelag ist ein Risikofaktor für die Entstehung von Karies.“
Am 21. Juli 2017 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf der…
Nachdem die Wrigley GmbH einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Nachdem die Wrigley GmbH einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
ZUGELASSENE GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABEN Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Antragsteller — Anschrift Nährstoff, Substanz,…
Nach einem Antrag von Leaf Int. und Leaf Holland und Leaf Suomi Oy gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde…
Nach einem Antrag von FrieslandCampina gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.