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Die Verlegung der Behörde darf sich in keiner Weise auf die Ausübung des spezifischen Mandats der Europäischen Aufsichtsbehörden oder auf die Wahrung von deren gesonderten Rechtsstatus auswirken. Im Rahmen der Verlegung kann sich gegebenenfalls die Möglichkeit ergeben, dass Agenturen der Union Dienste im Bereich der Verwaltungsunterstützung und der Gebäudeverwaltung, die keinerlei Verbindung zu den Kernaufgaben aufweisen, gemeinsam nutzen.
Die Behörde hat ihren Sitz in Paris. Der Standort des Sitzes der Behörde darf die Behörde nicht bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse, der…
In Artikel 7 wird folgender Absatz angefügt: „Der Standort des Sitzes der Behörde darf die Behörde nicht bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse, der…
In Artikel 7 wird folgender Absatz angefügt: „Der Standort des Sitzes der Behörde darf die Behörde nicht bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse, der…
Durch die Verlegung des Sitzes der Behörde werden weder der von dem Europäischen Parlament und dem Rat gebilligte Stellenplan noch die Anwendung des Statuts der…
Die Errichtung der Behörde sollte nicht dazu führen, dass neue Rechte und Pflichten für Einzelpersonen und Arbeitgeber, einschließlich Wirtschaftsbeteiligten…
Es ist begrüßenswert, dass sich die Behörden der Niederlande darum bemühen, die operative Wirksamkeit, die Kontinuität der Tätigkeit und das reibungslose…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.