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Zentrale Aufgabe der Agentur sollte weiterhin das Betriebsmanagement der von SIS II, VIS, Eurodac, EES, DubliNet, ETIAS sowie, im Falle eines entsprechenden Beschlusses, anderer IT-Großsysteme im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein. Die Agentur sollte ferner für technische Maßnahmen zuständig sein, die für die Ausführung der ihr übertragenen nicht-normativen Aufgaben erforderlich sind. Diese Zuständigkeiten sollten die normativen Aufgaben nicht berühren, die der Kommission allein oder der Kommission mit Unterstützung eines Ausschusses nach den jeweiligen Rechtsakten der Union über die Systeme vorbehalten sind.
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1726 ist die Agentur für das Betriebsmanagement des Schengener Informationssystems (SIS), des VIS und von Eurodac zuständig. Die…
Die Agentur sollte weiterhin Schulungen zur technischen Nutzung von SIS II, VIS und Eurodac sowie anderen Systemen, deren Betriebsmanagement ihr künftig…
Nach dem Verordnungsvorschlag wird die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (im…
Gemäß der vorgeschlagenen Verordnung tritt die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der…
In Anbetracht seiner Beteiligung an Eurodac und DubliNet sowie seiner partiellen Beteiligung am SIS hat Irland das Recht, sich an den Tätigkeiten der Agentur…
Es sollte möglich sein, der Agentur auch die Zuständigkeit für die Konzeption, die Entwicklung und das Betriebsmanagement weiterer IT-Großsysteme gemäß Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.