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Soweit sie das SIS II und das VIS, das EES und ETIAS betrifft, stellt die vorliegende Verordnung für Liechtenstein eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands dar, die zu dem in Artikel 1 Buchstaben A, B und G des Beschlusses 1999/437/EG in Verbindung mit Artikel 3 des Beschlusses 2011/350/EU des Rates genannten Bereich gehören. Soweit sich ihre Bestimmungen auf Eurodac und DubliNet beziehen, stellt die vorliegende Verordnung eine neue Maßnahme im Sinne des Protokolls zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags dar. Vorbehaltlich des Beschlusses des Fürstentums Liechtenstein, die vorliegende Verordnung in nationales Recht umzusetzen, sollte dem Verwaltungsrat der Agentur daher eine Delegation des Fürstentums Liechtenstein angehören. Die näheren Bestimmungen, die eine Teilnahme des Fürstentums Liechtenstein an den Tätigkeiten der Agentur erlauben, sollten in einer zusätzlichen Vereinbarung zwischen der Union und dem Fürstentum Liechtenstein festgelegt werden —
Soweit sie sich auf das SIS II und das VIS, das EES und ETIAS bezieht, stellt die vorliegende Verordnung für die Schweiz eine Weiterentwicklung der Bestimmungen…
Für Liechtenstein stellt diese Verordnung, soweit sich ihre Bestimmungen auf das SIS nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2018/1862 beziehen, eine Weiterentwicklung…
Für Liechtenstein stellt diese Verordnung, soweit sie sich auf das SIS nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2018/1862 bezieht, eine Weiterentwicklung der…
Für Liechtenstein stellt diese Verordnung eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Protokolls zwischen der Europäischen…
Für Liechtenstein stellt diese Verordnung eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Protokolls zwischen der Europäischen…
Für Liechtenstein stellt diese Verordnung eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Protokolls zwischen der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.