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Laut der Mitteilung der Kommission vom 28. April 2015 mit dem Titel „Die Europäische Sicherheitsagenda“, beruht die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen auf wirksamen grenzübergreifenden Instrumenten und stellt die gegenseitige Anerkennung von Urteilen und gerichtlichen Entscheidungen ein Schlüsselelement des EU-Sicherheitsrahmens dar. Dort wird ferner darauf hingewiesen, dass die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen verbessert werden muss.
Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der Union beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen, der…
Bei der Verabschiedung der Richtlinie 2014/42/EU haben das Europäische Parlament und der Rat in einer Erklärung festgehalten, dass ein wirksames System der…
Es ist wichtig, die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen durch Vorschriften zu erleichtern, die die…
Die Union hat sich die Erhaltung und Weiterentwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zum Ziel gesetzt. Aus den Schlussfolgerungen des…
Die in dieser Richtlinie genannten Straftaten sind häufig grenzüberschreitender Art. Daher ist für ihre Bekämpfung eine enge Zusammenarbeit zwischen den…
Im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.