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Die Regelungen für die Befreiung von der Visumpflicht sollten die tatsächlichen Gepflogenheiten umfassend berücksichtigen. Einige Mitgliedstaaten befreien Staatsangehörige von in der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen, aufgeführten Drittländern, die Angehörige von Streitkräften sind, für Reisen im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) oder der Partnerschaft für den Frieden von der Visumpflicht. Auf diese Befreiungen, die auf internationalen Verpflichtungen außerhalb des Unionsrechts beruht, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit in dieser Verordnung verwiesen werden.
Die Bestimmung der Drittländer, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen oder von der Visumpflicht befreit sind, sollte auf der Grundlage einer…
Gemäß dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es für das reibungslose Funktionieren der…
Diese Verordnung sieht eine vollständige Harmonisierung bezüglich der Drittländer vor, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der…
Unbeschadet der Verpflichtungen aufgrund der von den Mitgliedstaaten unterzeichneten internationalen Abkommen und insbesondere des am 20. April 1959 in…
In Einzelfällen, die eine visumpolitische Sonderregelung rechtfertigen, sollten die Mitgliedstaaten, im Einklang mit dem Völkerrecht oder einer allgemein…
Die Mitgliedstaaten sollten Personen mit Flüchtlingsstatus, alle Staatenlosen, sowohl jene im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.