Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach der Verordnung (EU) 2016/679 dürfen die Mitgliedstaaten den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Union aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder einschränken noch verbieten. Die vorliegende Verordnung legt denselben Grundsatz des freien Verkehrs innerhalb der Union für nicht-personenbezogene Daten fest, außer wenn eine Einschränkung oder ein Verbot aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt ist. Die Verordnung (EU) 2016/679 und die vorliegende Verordnung bilden ein kohärentes Regelwerk, das auf den freien Verkehr verschiedener Arten von Daten ausgerichtet ist. Zudem wird mit dieser Verordnung nicht vorgeschrieben, dass verschiedene Arten von Daten getrennt zu speichern sind.
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält allgemeine Regelungen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung…
Die Richtlinie (EU) 2016/680 enthält harmonisierte Vorschriften zum Schutz und zum freien Verkehr personenbezogener Daten, die zum Zwecke der Verhütung,…
Die Datenverarbeitung gemäß dieser Verordnung sollte auch die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen können, und diese Verarbeitung sollte im Einklang…
Die vorliegende Richtlinie sollte nicht die Voraussetzungen für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, da diese Frage insbesondere durch…
Diese Verordnung zielt darauf ab, den freien Verkehr von Daten, die keine personenbezogenen Daten sind, in der Union zu gewährleisten, indem sie Vorschriften…
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Herangehensweise hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten in der gesamten Union und des freien Verkehrs…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.