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Damit sie alle Vorteile des wettbewerbsorientierten Umfelds für sich nutzen können, sollten berufliche Nutzer in die Lage versetzt werden, sich sachkundig zu entscheiden und die einzelnen Bestandteile verschiedener Datenverarbeitungsdienste, die im Binnenmarkt angeboten werden, leicht zu vergleichen, auch bezüglich der Geschäftsbedingungen für die Übertragung von Daten bei Beendigung eines Vertrags. Um mit dem Innovationspotenzial des Marktes Schritt zu halten und die Erfahrungen und die Sachkenntnis der Diensteanbieter und beruflichen Nutzer von Datenverarbeitungsdiensten zu berücksichtigen, sollten die Einzelheiten und betrieblichen Anforderungen für die Übertragung von Daten von den Marktteilnehmern mittels Selbstregulierung festgelegt werden; die Kommission sollte die Selbstregulierung mit Verhaltensregeln der Union, die auch Mustergeschäftsbedingungen enthalten können, fördern, erleichtern und überwachen.
Die Möglichkeit der unbehinderten Übertragung von Daten ist ein Schlüsselfaktor, um die Auswahlmöglichkeiten der Nutzer und einen wirksamen Wettbewerb auf den…
Zur Schaffung eines Rahmens für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Union sowie zur Schaffung der Grundlage für die Entwicklung der…
Auf einem Wettbewerbsmarkt sollten die Endnutzer die von ihnen benötigte Dienstqualität wählen können; es kann jedoch notwendig sein, bestimmte Mindestvorgaben…
Die Kommission fördert und erleichtert die Entwicklung von Verhaltensregeln für die Selbstregulierung auf Unionsebene (im Folgenden „Verhaltensregeln“), um zu…
Um wirksam zu sein und den Anbieterwechsel und die Datenübertragung einfacher zu machen, sollten solche Verhaltensregeln umfassend sein und mindestens die…
Unbeschadet der Notwendigkeit zur Erhaltung der Integrität und Sicherheit der Netze und Dienste sollten die Endnutzer entscheiden können, welche Inhalte sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.