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Die EZB ist der Auffassung, dass die in dieser Verordnung vorgesehene Schwelle für die Beurteilung der Erheblichkeit einer überfälligen Verbindlichkeit im Sinne von Artikel 178 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ein vertretbares Risikoniveau widerspiegelt und dass ihre Anwendung eine höhere Vergleichbarkeit der Eigenmittelanforderungen zwischen beaufsichtigten Kreditinstituten ermöglichen wird.
Für die Zwecke der Bestimmung der Wesentlichkeit einer überfälligen Verbindlichkeit nach Artikel 178 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wird…
Gemäß Artikel 178 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sind die zuständigen Behörden befugt, eine Schwelle zur Beurteilung der Erheblichkeit…
Die EZB nutzt hiermit den Ermessensspielraum, der den zuständigen Behörden in Bezug auf Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute nach Artikel 178 Absatz 2…
einem Schwellenwert hinsichtlich der Höhe der überfälligen Verbindlichkeit im Verhältnis zum Gesamtwert sämtlicher bilanziellen Risikopositionen — ausgenommen…
In Bezug auf den Vertrauensschutz beaufsichtigter Kreditinstitute erkennt die EZB die Notwendigkeit von Übergangsfristen an, wenn ihre Nutzung von Optionen und…
In Bezug auf den Vertrauensschutz beaufsichtigter Kreditinstitute erkennt die EZB die Notwendigkeit von Übergangsfristen an, wenn ihre Nutzung von Optionen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.