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Die in der vorliegenden Verordnung veranschlagten Kosten für die Aufrüstung der nationalen Systeme und die Implementierung der neuen Funktionen sind niedriger als der verbleibende Betrag in der Haushaltslinie für „Intelligente Grenzen“ in der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates . Daher sollten die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 für die Entwicklung von IT-Systemen zur Unterstützung der Steuerung von Migrationsströmen über die Außengrenzen zugewiesenen Mittel den Mitgliedstaaten und eu-LISA zugeteilt werden. Die finanziellen Kosten der Aufrüstung des SIS und der Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten im Auge behalten werden. Falls die geschätzten Kosten höher ausfallen, sollten im Einklang mit dem geltenden mehrjährigen Finanzrahmen Unionsmittel zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden.
Die Mittel, die aus dem in Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 aufgeführten Rahmenbetrag zur Deckung der in den Absätzen 1 bis 4…
Die Mittel, die aus dem in Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 aufgeführten Rahmenbetrag zur Deckung der in den Absätzen 1 bis 4…
Die voraussichtlichen Kosten des EES sind geringer als die Mittel, die nach der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates für…
Die verbleibenden Mittel, die nach der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates für intelligente Grenzen vorgesehen sind, sollten…
Die verbleibenden Mittel, die nach der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates für intelligente Grenzen vorgesehen sind, sollten…
Aus der in Absatz 2 genannten Dotation werden eu-LISA — unbeschadet der Zuweisung weiterer Finanzierungsmittel für diesen Zweck aus anderen Quellen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.