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Das SIS sollte Ausschreibungen von vermissten Personen oder schutzbedürftigen Personen, die am Reisen gehindert werden müssen, enthalten, damit diese geschützt und etwaige Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung abgewehrt werden können. Ausschreibungen von Kindern und die entsprechenden Verfahren sollten dem Wohl des Kindes gemäß Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 3 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes dienen. Maßnahmen und Entscheidungen der zuständigen Behörden, einschließlich der Justizbehörden, im Anschluss an die Ausschreibung eines Kindes sollten in Zusammenarbeit mit den Kinderschutzbehörden getroffen werden. Die nationale Hotline für vermisste Kinder sollte gegebenenfalls unterrichtet werden.
Ausschreibungen von vermissten Personen, die unter Schutz gestellt werden müssen, sollten auf Antrag der zuständigen Behörde eingegeben werden. Alle Kinder, die…
Angesichts des besonderen Charakters der Meldungen über vermisste Kinder und der zurzeit begrenzten Verfügbarkeit eines solchen Dienstes sollten die…
Damit strenge und angemessene Regelungsschranken garantiert werden, sollten — soweit dies nach nationalem Recht vorgesehen ist — Ausschreibungen von Kindern…
Ausschreibungen von Kindern, die dem Risiko einer Kindesentführung durch einen Elternteil ausgesetzt sind, sollten auf Ersuchen der zuständigen Behörden,…
Ausschreibungen von Kindern, die zu ihrem eigenen Schutz am Reisen gehindert werden müssen, sollten in das SIS eingegeben werden, wenn ein konkretes und…
In Fällen, in denen das konkrete und offensichtliche Risiko besteht, dass ein Kind im Sinne von Absatz 1 Buchstabe c in Kürze aus dem Mitgliedstaat, in dem die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.