Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die dem zusätzlichen Einfuhrzoll unterliegenden Waren sind durch ihre achtstelligen KN-Codes bezeichnet. Die Beschreibung der unter diesen KN-Codes eingereihten Waren ist Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates zu entnehmen. 0710 40 00 Ex 9003 19 00 „Fassungen aus unedlen Metallen“ 8705 10 00 6204 62 31
Die Waren dieses Anhangs sind durch ihre achtstelligen KN-Codes bezeichnet. Die Beschreibung der unter diesen Codes eingereihten Waren ist Anhang I der…
„ANHANG XIl TEIL A Industriemaschinen, Transportfahrzeuge sowie Eisen, Stahl und andere Metalle nach Artikel 16p ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der…
Industriemaschinen, Transportfahrzeuge sowie Eisen, Stahl und andere Metalle nach Artikel 16p ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im…
„ANHANG XIg LEBENSMITTEL UND LANDWIRTSCHAFTLICHE ERZEUGNISSE NACH ARTIKEL 16j ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des…
„ANHANG XIh MASCHINEN UND ELEKTRISCHE AUSRÜSTUNG NACH ARTIKEL 16k ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2…
Unbeschadet der Auslegungsregeln für die Kombinierte Nomenklatur gilt die Bezeichnung der Waren nur als Hinweis, wobei für die in diesem Anhang aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.