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Beim weiteren Ausbau des Stromverbunds ist es wichtig, nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eine vollständige Kosten-Nutzen-Analyse mit allen technischen, sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen dieses Verbunds durchzuführen und die positiven externen Effekte eines Stromverbunds, etwa die Integration erneuerbarer Energie, die Versorgungssicherheit und den verstärkte Wettbewerb auf dem Binnenmarkt, zu berücksichtigen.
der relevante ÜNB, der relevante Netzbetreiber oder der Eigentümer oder mögliche Eigentümer einer Gesamteinrichtung zur Stromerzeugung quantifiziert den Nutzen…
Bei der Errichtung neuer Verbindungsleitungen berücksichtigen die Mitgliedstaaten die Ziele für den Stromverbund nach Artikel 4 Buchstabe d Nummer 1 der…
der relevante ÜNB, der Eigentümer oder mögliche Eigentümer der Verbrauchsanlage oder der VNB/GVNB oder mögliche Betreiber quantifiziert den Nutzen für den…
Der Vorschlag, den der relevante ÜNB gemäß Absatz 4 an die Regulierungsbehörde oder ggf. an den Mitgliedstaat richtet, enthält Folgendes:
Ein ausreichender physischer Verbund mit Nachbarländern ist wichtig, damit die Mitgliedstaaten und Nachbarländer von den positiven Auswirkungen des Binnenmarkts…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 betont, dass ein stärker…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.