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Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
„privater Haushalt“ Ausgeschlossen sind Gemeinschaftshaushalte wie Krankenhäuser, Pflege- oder Altenheime, Gefängnisse, Kasernen, religiöse Einrichtungen, Pensionen oder Wohnheime;
einen Einpersonenhaushalt, bestehend aus einer Person, die allein in einer abgeschlossenen Wohneinheit lebt oder als Untermieter ein oder mehrere Zimmer einer Wohneinheit belegt, ohne jedoch mit anderen Bewohnern der Wohneinheit einen Mehrpersonenhaushalt gemäß nachfolgender Definition zu bilden, oder
einen Mehrpersonenhaushalt, bestehend aus einer Gruppe von zwei oder mehr Personen, die sich zusammenschließen, um eine gesamte Wohneinheit oder einen Teil davon zu belegen und sich mit Lebensmitteln und gegebenenfalls anderen lebensnotwendigen Dingen zu versorgen. Die Mitglieder der Gruppe können ihre Einkünfte zusammenlegen, ein gemeinsames Budget führen und sich Ausgaben in unterschiedlichem Maße teilen.
„üblicher Aufenthaltsort“ ist der Ort, an dem eine Person normalerweise ihre tägliche Ruhephase verbringt, ungeachtet vorübergehender Abwesenheit zwecks Erholung, Urlaub, Besuch von Freunden und Verwandten, zu geschäftlichen Zwecken, medizinischer Behandlung oder religiöser Pilgerfahrt. Nur die nachstehend genannten Personen sind als übliche Einwohner des betreffenden geografischen Gebiets zu betrachten: Können die unter Buchstabe a oder b beschriebenen Umstände nicht festgestellt werden, so bezeichnet „üblicher Aufenthaltsort“ den Ort des rechtmäßigen oder eingetragenen Wohnsitzes;
Personen, die vor dem Stichtag mindestens 12 Monate ununterbrochen an ihrem üblichen Aufenthaltsort gelebt haben, oder
Personen, die während der letzten 12 Monate vor dem Stichtag an ihrem üblichen Aufenthaltsort mit der Absicht eintrafen, sich dort mindestens ein Jahr aufzuhalten.
„Mikrodaten“ nicht aggregierte Beobachtungen oder Messungen von Merkmalen einzelner Erhebungseinheiten;
„vorgeprüfte Mikrodaten“ von den Mitgliedstaaten auf Grundlage vereinbarter gemeinsamer Validierungsregeln überprüfte Mikrodaten;
„Metadaten“ Daten, die andere Daten, die verwendete Methodik sowie die statistischen Prozesse festlegen und beschreiben.
in Bezug auf eine natürliche Person den Mitgliedstaat, in dem sich die Hauptverwaltung dieser Person befindet oder, wenn keine Hauptverwaltung besteht, den…
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 1. "Mikrodaten" nicht aggregierte Beobachtungen oder Messungen von Merkmalen einzelner…
Personen, die während der letzten 12 Monate vor dem Stichtag an ihrem üblichen Aufenthaltsort mit der Absicht eintrafen, sich dort mindestens ein Jahr…
Personen, die während der letzten 12 Monate vor der Bezugszeit an ihrem üblichen Aufenthaltsort mit der Absicht eintrafen, sich dort mindestens ein Jahr…
„privater Haushalt“ eine allein lebende Person oder eine Gruppe von Personen, die in einer privaten Wohnung zusammenleben und sich die Ausgaben insbesondere für…
Personen, die während der letzten 12 Monate vor dem Stichtag an ihrem üblichen Aufenthaltsort mit der Absicht eintrafen, sich dort mindestens ein Jahr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.