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In all diesen Fallgestaltungen kann es Anbietern in manchen Fällen infolge eines besonderen Verbots oder von Anforderungen in Rechtsvorschriften der Union oder in dem Unionsrecht entsprechenden Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten untersagt sein, bestimmten Kunden oder Kunden in bestimmten Hoheitsgebieten aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen für diese zu erbringen. Nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten können Anbieter nach dem Unionsrecht auch verpflichtet sein, bestimmte Regeln zur Preisbindung bei Büchern einzuhalten. Anbieter sollten nicht daran gehindert werden, solche Rechtsvorschriften soweit erforderlich einzuhalten.
Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern es dem Anbieter durch eine bestimmte Vorschrift im Unionsrecht oder in dem Unionsrecht entsprechendem…
Das gemäß dieser Verordnung bestehende Verbot der Diskriminierung von Kunden sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass es den Anbietern untersagt ist,…
In bestimmten Fällen können Sperrungen, Zugangsbeschränkungen oder Weiterleitungen des Kunden zu einer anderen Version einer gegebenen Online-Benutzeroberfläche…
In bestimmten Fällen sind Unterschiede bei der Behandlung von Kunden durch die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Zugang, einschließlich der…
Einem Anbieter ist es untersagt, im Rahmen der von ihm akzeptierten Zahlungsmethoden aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der…
Wenn ein Anbieter ein Dienstleistungspaket oder ein Warenpaket, das mehrere Dienstleistungen verbindet, oder ein Bündel von Waren in Verbindung mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.