Art. 2 32018R1308VERORDNUNG (EU) 2018/1308 DES RATES vom 28. September 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/120 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten für Wolfsbarsch
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32019R0226VERORDNUNG (EU) 2019/226 DER KOMMISSION vom 6. Februar 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 über die Liste der Luftfahrzeugbetreiber, die am oder nach dem 1. Januar 2006 einer Luftverkehrstätigkeit im Sinne von Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG nachgekommen sind, mit Angabe des für die einzelnen Luftfahrzeugbetreiber zuständigen Verwaltungsmitgliedstaats (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32013R0348VERORDNUNG (EU) Nr. 348/2013 DER KOMMISSION vom 17. April 2013 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32016R0266VERORDNUNG (EU) 2016/266 DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R1126VERORDNUNG (EU) Nr. 1126/2010 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1547/2007 im Hinblick auf die Verlängerung des Übergangszeitraums für die Streichung der Republik Kap Verde von der Liste der im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder begünstigten Länder
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32019R2176VERORDNUNG (EU) 2019/2176 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.