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Am 30. Januar 2018 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2399 (2018) angenommen, mit der die Ausnahmen vom Waffenembargo und der Kriterien für das Einfrieren von Vermögenswerten geändert wurden. Der Rat hat den Beschluss (GASP) 2018/391 zur Änderung des Beschlusses 2013/798/GASP angenommen, um die Resolution 2399 (2018) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen umzusetzen.
Am 27. Januar 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2339 (2017) angenommen, mit der die Benennungskriterien für das Einfrieren von…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 30. Januar 2018 die Resolution 2399 (2018) angenommen, in der bestimmte Änderungen bei den Ausnahmen vom…
Am 27. Januar 2016 nahm der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2262 (2016) zur Änderung der Benennungskriterien für das Einfrieren von…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 12. September 2019 die Resolution 2488 (2019) verabschiedet, mit der die auf das Waffenembargo anwendbaren…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 13. Juli 2018 die Resolution 2428 (2018) angenommen, mit der insbesondere ein Waffenembargo verhängt wird und…
Mit dem Beschluss (GASP) 2018/1945 des Rates wurde der Beschluss 2010/231/GASP geändert, um den Änderungen der Resolution 2444 (2018) des Sicherheitsrates der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.