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Diese zusätzlichen Anforderungen sollten dem weniger komplexen Charakter des gewerblichen Flugbetriebs mit Ballonen im Vergleich zu anderen Arten der gewerblichen Luftfahrt Rechnung tragen, verhältnismäßig sein und sich auf einen risikobasierten Ansatz stützen. Es ist daher angezeigt, das Erfordernis eines Zeugnisses für gewerbliche Tätigkeiten nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 durch die Pflicht zur vorherigen Abgabe einer Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde zu ersetzen und detaillierte Vorschriften für die Abgabe solcher Erklärungen sowie bestimmte andere zusätzliche Anforderungen festzulegen.
Jedoch sollten in Anbetracht des vergleichsweise geringen Komplexitätsgrads und angesichts eines risikobasierten Ansatzes bestimmte Betreiber, die mit…
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und jede Unterbrechung bei der Einführung der in dieser Verordnung festgelegten neuen besonderen Regelung für…
Diese Verordnung legt des Weiteren detaillierte Vorschriften fest für die Bedingungen für Erteilung, Aufrechterhaltung, Änderung, Einschränkung, Aussetzung oder…
Vorschriften für spezialisierten Flugbetrieb mit Flugzeugen, Hubschraubern, Ballonen und Segelflugzeugen sollten ebenfalls einbezogen werden, wobei die…
In Anbetracht des besonderen Charakters des Flugbetriebs mit Ballonen bedarf es spezieller Flugbetriebsvorschriften in einer eigenständigen Verordnung. Diese…
Um Fahrgäste in Ballonen zusätzlich zu schützen, sollten für Betreiber, die gewerblichen Flugbetrieb mit Ballonen durchführen, bestimmte zusätzliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.