Erwägungsgrund 12 32016R0026VERORDNUNG (EU) 2016/26 DER KOMMISSION vom 13. Januar 2016 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Nonylphenolethoxylate (Text von Bedeutung für den EWR)
Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, damit sie geeignete Maßnahmen zur Einhaltung dieser Vorschriften ergreifen und insbesondere für…
Erwägungsgrund 10 32019R0957VERORDNUNG (EU) 2019/957 DER KOMMISSION vom 11. Juni 2019 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und TDFAs (Text von Bedeutung für den EWR)
Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um angemessene Maßnahmen für die Einhaltung der vorgeschlagenen Beschränkung zu ergreifen. Die…
Erwägungsgrund 10 32018R0035VERORDNUNG (EU) 2018/35 DER KOMMISSION vom 10. Januar 2018 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Octamethylcyclotetrasiloxan („D4“) und Decamethylcyclopentasiloxan („D5“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um angemessene Maßnahmen für die Einhaltung der vorgeschlagenen Beschränkung zu ergreifen. Die…
Erwägungsgrund 5 32013R0483VERORDNUNG (EU) Nr. 483/2013 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2013 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Einschränkungen sollten erst nach zwölf Monaten in Kraft treten, damit die Industrie die Produktzusammensetzungen in der erforderlichen Weise anpassen kann.
Erwägungsgrund 11 32014R0358VERORDNUNG (EU) Nr. 358/2014 DER KOMMISSION vom 9. April 2014 zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Einschränkungen sollten erst nach einer gewissen Zeit in Kraft treten, damit die Industrie die Produktrezepturen in der erforderlichen Weise anpassen kann.…
Erwägungsgrund 11 32018R1513VERORDNUNG (EU) 2018/1513 DER KOMMISSION vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich bestimmter als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) eingestufter Stoffe der Kategorie 1A oder 1B (Text von Bedeutung für den EWR)
Den Wirtschaftsakteuren sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der mit dieser Verordnung angenommenen Beschränkung zu…