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Die tschechische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält Fehler in Anhang II Teil E Lebensmittelkategorie 08.2. Daher sollten in der tschechischen Sprachfassung die Verwendungsbedingungen (Beschränkungen/Ausnahmen) für Lebensmittelzusatzstoffe in der Lebensmittelkategorie 08.2 berichtigt werden, um für Lebensmittelunternehmer Rechtssicherheit herzustellen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten.
Die tschechische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält Fehler in Anhang II Teil A Tabelle 2 und in Anhang II Teil E Lebensmittelkategorien…
Die griechische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält Fehler in Anhang II Teil E Lebensmittelkategorie 05.2. Daher sollten in der griechischen…
Die slowakische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält einen Fehler in Anhang II Teil E Lebensmittelkategorie 07.1. Daher sollten in der…
Die lettische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält einen Fehler in Anhang II Teil E Lebensmittelkategorie 04.1.2. Daher sollten in der…
Die deutsche Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält Fehler in Anhang II Teil D Lebensmittelkategorie 12.2 und in Anhang II Teil E…
Um eine einheitliche Anwendung der unter die vorliegende Verordnung fallenden Verwendung von Zusatzstoffen zu gewährleisten, werden die betreffenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.