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Tabelle 3.2 enthält die Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe, die nach den Kriterien von Anhang VI der mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehobenen Richtlinie 67/548/EWG des Rates erstellt wurde. Sie wird entsprechend gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1179 der Kommission mit Wirkung vom 1. Juni 2017 gestrichen. Diese Tabelle braucht demnach nicht geändert zu werden. Infolgedessen wurde Tabelle 3.1 im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/776 der Kommission mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Tabelle 3 umbenannt.
Die Tabelle 3.2 in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, in der die harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe auf Basis der…
Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält zwei Listen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Tabelle 3.1 enthält…
Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält zwei Listen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Tabelle 3.1 enthält…
Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält zwei Listen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Tabelle 3.1 enthält…
Die Richtlinie 67/548/EWG des Rates und die Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben.…
Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält zwei Listen zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Tabelle 3.1 enthält…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.