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Folglich sollte die Verwendung von Thaumatin (E 957) als Geschmacksverstärker in Erzeugnissen der Lebensmittelkategorien 12.6 „Soßen“ und 15.1 „Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis“ in einer Höchstmenge von 5 mg/kg bei jeder Lebensmittelkategorie zugelassen werden.
Obwohl die Behörde die Exposition gegenüber Thaumatin (E 957) anhand der derzeit geltenden Höchstmengen sowie der vom Antragsteller vorgeschlagenen Ausweitung…
Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In der Lebensmittelkategorie 12.6 „Soßen“ wird nach dem Eintrag für den…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Thaumatin (E 957) in der Union zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in verschiedenen…
In den Lebensmittelkategorien 05.2 „Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren“ und 05.4 „Verzierungen, Überzüge und Füllungen,…
Daher sollte die Verwendung von Sucralose (E 955) als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen (Lebensmittelunterkategorie 5.3) bei…
Die Verwendung von Thaumatin (E 957) als Geschmacksverstärker verbessert die organoleptischen Eigenschaften würziger Lebensmittel. Thaumatin kann den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.