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Am 13. November 2015 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Sicherheit der vorgeschlagenen Ausweitung der Verwendung und Erhöhung der Verwendungsmengen von Thaumatin (E 957) als Lebensmittelzusatzstoff. In ihrem Gutachten befand die Behörde, dass ein Vergleich der aus den derzeitigen Verwendungen und Verwendungsmengen resultierenden Exposition mit der aus den zusätzlich vorgeschlagenen Verwendungen resultierenden Exposition zur Bewertung der Sicherheit von Thaumatin ausreiche.
Obwohl die Behörde die Exposition gegenüber Thaumatin (E 957) anhand der derzeit geltenden Höchstmengen sowie der vom Antragsteller vorgeschlagenen Ausweitung…
Am 12. November 2014 wurde ein Antrag auf die Ausweitung der Verwendung von Thaumatin (E 957) als Geschmacksverstärker in mehreren Lebensmittelkategorien in…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Thaumatin (E 957) in der Union zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in verschiedenen…
Am 12. Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein Gutachten über die Sicherheit der…
Folglich sollte die Verwendung von Thaumatin (E 957) als Geschmacksverstärker in Erzeugnissen der Lebensmittelkategorien 12.6 „Soßen“ und 15.1 „Knabbereien auf…
Am 7. Mai 2015 gab die Behörde ein Gutachten zur Verwendung von Extrakten aus Rosmarin (E 392) in Streichfetten ab. Bei der Bewertung wurde der Verzehr von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.