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Mit der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 wird die Kommission zum Erlass von Maßnahmen zur Festlegung der Grundsätze zur Methodik der Risikobewertung und der Empfehlungen für das Risikomanagement im Hinblick auf die Festlegung von Rückstandshöchstmengen von pharmakologisch wirksamen Stoffen ermächtigt.
In der vorliegenden Verordnung werden die Grundsätze zur Methodik der wissenschaftlichen Risikobewertung und der Empfehlungen für das Risikomanagement gemäß den…
Die Kommission legt in Abstimmung mit der Agentur, den Mitgliedstaaten und betroffenen Parteien Folgendes fest: a) die Grundsätze zur Methodik der…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, mit Blick auf die Festsetzung der Höchstmengen für Rückstände Grundsätze zur Methodik der…
Es sollte eine Übergangszeit festgelegt werden, die es der Kommission ermöglicht, eine Verordnung auszuarbeiten und zu erlassen, die die pharmakologisch…
Die Festsetzung von Höchstmengen an Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe, die in der Europäischen Union zur Verwendung in Arzneimitteln für zur…
Die Festsetzung von Höchstmengen an Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe, die in der Europäischen Union zur Verwendung in Arzneimitteln für zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.