Gesetze
Gesetz wird geladen …
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 sollten die detaillierten Bestimmungen über die Grundsätze zur Methodik der Empfehlungen für das Risikomanagement, die Teil des Gutachtens der Agentur sind, in der vorliegenden Verordnung festgelegt werden. Gemäß den Empfehlungen für das Risikomanagement muss die Agentur auch die Verfügbarkeit alternativer Stoffe und sonstige berechtigterweise zu berücksichtigende Faktoren prüfen, wie etwa die technologischen Aspekte der Lebensmittelgewinnung und Futtermittelerzeugung oder die Durchführbarkeit von Kontrollen. Deshalb sollten Bestimmungen für diese Anforderung festgelegt werden.
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 sollten die detaillierten Bestimmungen über die Grundsätze zur Methodik…
In der vorliegenden Verordnung werden die Grundsätze zur Methodik der wissenschaftlichen Risikobewertung und der Empfehlungen für das Risikomanagement gemäß den…
Es ist unstrittig, dass sich in gewissen Fällen durch die wissenschaftlichen Risikobewertungen allein nicht alle Informationen beschaffen lassen, auf die…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 bedarf es, außer in den Fällen, in denen das Codex-Alimentarius-Verfahren Anwendung findet, für jeden pharmakologisch…
Die Agentur sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern weitere Leitfäden für die Anwendung der Prüfmethoden und die Inanspruchnahme…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 wird die Kommission zum Erlass von Maßnahmen zur Festlegung der Grundsätze zur Methodik der Risikobewertung und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.