Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Behörde hat eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme zur Verwendung des Stoffs phosphorige Säure, gemischte 2,4-Bis(1,1-dimethylpropyl)phenyl- und 4-(1,1-Dimethylpropyl)phenyltriester (FCM-Stoff-Nr. 974 und CAS-Nr. 939402-02-5) abgegeben. Dieser Stoff ist mit einem Migrationsgrenzwert von 5 mg/kg Lebensmittel zugelassen. Auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist die Behörde zu dem Schluss gelangt, dass dieser Stoff kein Sicherheitsrisiko für die Verbraucher darstellt, wenn sein spezifischer Migrationsgrenzwert von 5 auf 10 mg/kg Lebensmittel erhöht wird, sofern die anderen bestehenden Beschränkungen weiterhin eingehalten werden. Deshalb sollte der Migrationsgrenzwert für diesen Stoff von 5 auf 10 mg/kg erhöht werden, sofern die anderen Beschränkungen beibehalten werden.
Derzeit wird der Stoff mit der FCM-Stoff-Nr. 974 in der Unionsliste geführt und kann verwendet werden, sofern die Migration seines Hydrolyseprodukts…
Die Behörde hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Zusatzstoffs N,N′-bis(2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinyl)isophtalamid (FCM-Stoff-Nr. 1051)…
Auf der Grundlage neuer toxikologischer Daten hat die Behörde ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten abgegeben, wonach der Migrationsgrenzwert für den…
Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten über die Verwendung des neuen Zusatzstoffs Polyglycerol (FCM-Stoff-Nr. 1017) abgegeben. Das…
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 wird Tabelle 1 wie folgt geändert: a) Die Einträge für die FCM-Stoffe Nr. 822…
Die Behörde hat eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme zur Verwendung des Stoffes Wolframoxid (WOn (n = 2,72-2,90)) (FCM-Stoff-Nr. 1064 und CAS-Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.