Gesetze
Gesetz wird geladen …
Einige anbautechnische Praktiken, die nicht bodengebunden sind, wie die Produktion von Keimlingen oder Chicoréesprossen, sowie die Produktion von Zierpflanzen und Kräutern, wenn diese Zierpflanzen und Kräuter dem Endverbraucher in Töpfen verkauft werden, bei denen der Grundsatz des bodengebundenen Pflanzenanbaus nicht geeignet ist oder bei denen nicht die Gefahr besteht, dass der Verbraucher hinsichtlich der Produktionsmethode irregeführt wird, sollten jedoch zugelassen werden. Damit die ökologische/biologische Produktion in einer früheren Phase des Pflanzenanbaus erleichtert wird, sollte auch der Anbau von Sämlingen oder Setzlingen in Behältnissen für die weitere Umpflanzung gestattet werden.
im Falle der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Erzeugnisse ist die Verwendung unerlässlich, um die Fruchtbarkeit des Bodens zu fördern oder zu erhalten oder…
Da die ökologische/biologische pflanzliche Erzeugung auf dem Grundsatz beruht, dass Pflanzen ihre Nährstoffe in erster Linie über das Ökosystem des Bodens…
In Bezug auf die Bodenbewirtschaftung und die Düngung sollten in der ökologischen/biologischen pflanzlichen Erzeugung zulässige Anbauverfahren und Bedingungen…
Die ökologische/biologische pflanzliche Erzeugung basiert auf dem Grundsatz, dass Pflanzen ihre Nahrung in erster Linie über das Ökosystem des Bodens beziehen.…
Da die ökologische/biologische pflanzliche Erzeugung verschiedene Bewirtschaftungsmethoden umfasst und eine begrenzte Verwendung von schwer löslichen…
Der Grundsatz des flächengebundenen Pflanzenanbaus und der Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen hauptsächlich über das Ökosystem des Bodens ist mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.