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Um sicherzustellen, dass alle auf dem Markt bereitgestellten Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau bieten, sollte der Hersteller oder jeder andere Wirtschaftsakteure in der Lieferkette angemessene Abhilfemaßnahmen, einschließlich des Rückrufs von Fahrzeugen, ergreifen, wenn ein Fahrzeug, System, Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit eine ernste Gefahr für die Benutzer oder die Umwelt im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 darstellt. Die Genehmigungsbehörden sollten bevollmächtigt sein, zu beurteilen und nachzuprüfen, ob diese Kontrollmaßnahmen ausreichend sind. Die Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten sollten das Recht haben, Abhilfemaßnahmen und beschränkende Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie zu der Ansicht gelangen, dass die Abhilfemaßnahmen des Herstellers unzureichend sind.
Der Hersteller muss der Genehmigungsbehörde Abhilfemaßnahmen vorschlagen, die geeignet sind, das in den Absätzen 1 und 2 genannte erhebliche Risiko zu…
Der Hersteller muss der Genehmigungsbehörde Abhilfemaßnahmen vorschlagen, die geeignet sind, das in den Absätzen 1 und 2 genannte erhebliche Risiko zu…
Wenn ein Fahrzeug, System, Bauteil, eine selbstständige technische Einheit, ein Teil oder eine Ausrüstung, das/die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen…
Wenn ein Fahrzeug, System, Bauteil, eine selbstständige technische Einheit, ein Teil oder eine Ausrüstung das bzw. die von den Einführern in Verkehr gebracht…
Gelangt die Marktüberwachungsbehörde eines Mitgliedstaats durch die Bewertung nach Artikel 51 zu dem Schluss, dass ein Fahrzeug, System, Bauteil oder eine…
Diese Verordnung stellt besondere Anforderungen für Sicherheit und Umweltschutz auf. Daher ist es wichtig, Vorschriften zu erlassen, durch die sichergestellt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.