Erwägungsgrund 33 32017R0852VERORDNUNG (EU) 2017/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den von dieser Verordnung betroffenen Wirtschaftsteilnehmern genügend Zeit für die Anpassung an die darin…
Erwägungsgrund 13 32011R0494Diese Verordnung sollte sechs Monate nach dem Inkrafttreten anwendbar werden, damit die Akteure für die Einhaltung ihrer Bestimmungen sorgen können.
Erwägungsgrund 9 32018R0395VERORDNUNG (EU) 2018/395 DER KOMMISSION vom 13. März 2018 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen sowie für die Lizenzerteilung für die Flugbesatzung von Ballonen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und allen betroffenen Beteiligten ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die Anwendung der neuen Regelung zu…
Erwägungsgrund 2 32015R0491VERORDNUNG (EU) 2015/491 DER KOMMISSION vom 23. März 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 605/2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Einfügung von Gefahren- und Sicherheitshinweisen in kroatischer Sprache und zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit gewährleistet wird, dass die Wirtschaftsteilnehmer möglichst bald Klarheit über die Verschiebung des Geltungsbeginns erlangen können, ist es notwendig,…
Erwägungsgrund 11 32018R1513VERORDNUNG (EU) 2018/1513 DER KOMMISSION vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich bestimmter als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) eingestufter Stoffe der Kategorie 1A oder 1B (Text von Bedeutung für den EWR)
Den Wirtschaftsakteuren sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der mit dieser Verordnung angenommenen Beschränkung zu…
Erwägungsgrund 51 32009R1224Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006
Um den Mitgliedstaaten genügend Zeit zur Anpassung an einige der neuen Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung zu geben, ist es angezeigt, den Beginn der…