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Ziel des Plans sollte es sein, zur Verwirklichung der Ziele der GFP beizutragen, insbesondere zum Erreichen und Beibehalten des MSY für die Zielbestände bei gleichzeitiger Umsetzung der Pflicht zur Anlandung von Fangbeschränkungen unterliegenden Grundfischbeständen, zur Förderung — unter Berücksichtigung der Küstenfischerei sowie von sozioökonomischen Aspekten — eines angemessenen Lebensstandards jener Menschen, die von der Fischerei abhängig sind, und zur Umsetzung des ökosystembasierten Ansatzes bei der Bestandsbewirtschaftung. In dem Plan sollten außerdem die Einzelheiten für die Umsetzung der Pflicht zur Anlandung aller Bestände von Arten in den Unionsgewässern der Nordsee, für die die Pflicht zur Anlandung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 gilt, festgelegt werden.
Der Plan trägt dazu bei, die in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 aufgeführten Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) zu erreichen, insbesondere…
Ziel des Plans sollte es sein, zur Verwirklichung der Ziele der GFP beizutragen, insbesondere zum Erreichen und Beibehalten des MSY für die Zielbestände, zur…
Ziel des Plans sollte es sein, zur Verwirklichung der Ziele der GFP beizutragen, insbesondere dazu, bei den betreffenden Beständen den MSY zu erreichen und…
Der Plan beruht auf einer Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands und zielt darauf ab dazu beizutragen, die in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013…
Ziel des Plans sollte es sein, zur Verwirklichung der Ziele der GFP beizutragen und insbesondere bei den betroffenen Beständen den MSY zu erreichen und…
Der Plan trägt dazu bei, die in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 aufgeführten Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik zu erreichen, insbesondere indem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.